SVG Königsspringer Leverkusen 1919

alles Schach hier oder was ....

Wahr oder gelogen ?  Unten

  • Gähn !
  • Die Geschichte hat sich genauso zugetragen ... bis auf die Tatsache, daß das Verwaltungsgericht anders entschieden hat und den Antrag unseres 33jährigen Fernschachfreundes abgelehnt hat!

    Kurz gesagt: Diese Geschichte ist also, zwar nicht vollkommen, aber im Grunde genommen, erlogen!

  • Gelogen. Google und Jurawelt sei Dank können wir dieses Sommerloch schließen --> hier

  • Besonders clever hat ein 33-jähriger Arbeitsloser Sozialhilfe erhalten, ohne dafür arbeiten zu müssen. Das Sozialamt wollte nur zahlen, wenn der Mann pro Woche für 19 Stunden als Hilfskraft bei der Stadtverwaltung arbeite. Der Mann meinte, dafür habe er keine Zeit. Schließlich besuche er das Abendgymnasium. Und besonders zeitraubend sei, dass er im Internet Fernschach spiele. Fünf Stunden am Tage müsse er dafür aufwenden, wie könne er da noch für die Stadt arbeiten? Da er auf hohen Niveau Schach spiele, könne er bei Erfolg sich seinen Lebensunterhalt durch Schach spielen bald selbst verdienen. Außerdem: Die angebotene Arbeit sei doch viel zu „stumpfsinnig“. Das Sozialamt hatte dafür kein Verständnis und lehnte die Zahlung von Sozialhilfe ab. Darauf verlangte der 33-jährige vom Verwaltungsgericht Hilfe. Die Richter hatten Verständnis für sein Anliegen. Sie stimmten seinen Eilantrag als begründet zu. Fernschach, so die Richter, sei zwar eine Freizeitbeschäftigung, allerdings fördere dies auch die geistige Entwicklung von Erwachsenen.
    Dadurch sei er auf Sozialhilfe angewiesen , könne Fernschach spielen, so lange er wolle. Auch mit seinem Argument, er besuche doch das Abendgymnasium, bestätigten die Richter ihn in seiner Entscheidung. An einer Abendschule seien regelmäßig Berufstätige eingeschrieben, meinten die Richter.

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